Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln den Verkauf und die Vermietung von Fahrzeugen durch Garage Chamas.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Kauf-, Leasing- und Langzeitmietverträge. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Angebote und Offerten
Die auf dieser Website angezeigten Preise und Verfügbarkeiten sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern. Eine auf Anfrage erstellte Offerte gilt 30 Tage, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung zustande.
3. Preise und Währung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken für die Schweiz und in Euro für andere Länder, ab unserem Standort. Zulassungs-, Liefer- und allfällige Zoll- und Steuerkosten gehen zulasten des Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4. Anzahlung und Monatsraten
Die Mietformen sehen eine vertraglich vereinbarte Anzahlung vor. Die Monatsraten werden ausschliesslich auf dem nach Abzug der Anzahlung verbleibenden Restbetrag berechnet. Die auf dieser Website angezeigten Berechnungen sind unverbindlich, stellen kein Kreditangebot dar und nehmen den Entscheid des Finanzierungspartners nicht vorweg.
5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Preis vor der Übergabe des Fahrzeugs zu bezahlen. Die Raten werden per Lastschrift zum vereinbarten Termin eingezogen. Bei Verzug läuft ab Mahnung ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR.
6. Lieferung und Gefahrübergang
Angegebene Fristen sind Richtwerte. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Fahrzeugs oder mit der Übernahme durch den vom Kunden beauftragten Transporteur auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt
Das verkaufte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Miete bleibt das Fahrzeug während der gesamten Vertragsdauer Eigentum von uns oder des Finanzierungspartners.
8. Gewährleistung
Für Neufahrzeuge gilt die Herstellergarantie. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt die gesetzliche Sachgewährleistung nach Art. 197 ff. OR in der im Vertrag festgelegten Dauer. Ausgeschlossen sind normaler Verschleiss sowie Folgen mangelnder Wartung oder unsachgemässer Nutzung.
9. Zulassung und Fahrberechtigung
Unsere Fahrzeuge sind zugelassene Leichtkraftfahrzeuge, auf 45 km/h begrenzt; Autobahnen und Autostrassen dürfen nicht befahren werden. Alters- und Führerscheinvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Zulassungsland; der Kunde prüft selbst, ob er sie erfüllt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Garage Chamas, vorbehältlich zwingender Verbrauchergerichtsstände.
Rechtliches — 24.08.2026
